Recht & Steuern
Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!
Urteil des Bundesgerichtshof (BGH 1965)1.
Der Steuerzahlergedenktag bezieht sich auf Steuern und Abgaben, die der Staat vereinnahmt, sowie auf die EEG-Umlage und den Rundfunkbeitrag als sogenannte „Quasi-Steuern”. Der BdSt errechnet den Steuerzahlergedenktag auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote. Die Summe der Steuern, „Quasi-Steuern” und Abgaben wird ins Verhältnis zum Volkseinkommen (Arbeitnehmerentgelt sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen) gesetzt. Diese Quote zeigt, wie sehr der Staat die Einkommen seiner Bürger und Unternehmen durch Abgaben belastet.
Übrigens . . .
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